ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise mit Ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließen. ~ PDF Datei (160 KB)


REISERÜCKTRITT-, REISEABBRUCHSCHUTZ

Top-Service – Speziell für unsere Gäste:

Optional buchbar in Verbindung mit Ihrer Zimmerbuchung über Ötztal Tourismus.

 

Nicht selten kommt es anders als man denkt: der gebuchte Urlaub kann leider nicht angetreten werden. Es kommen zur Enttäuschung noch Stornokosten hinzu und bereits bezahlte Leistungen (Unterkunft) können nicht genutzt werden. Diese finanziellen Nachteile und den damit verbundenen Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen! Darum…

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ORTSTAXE
Die Ortstaxe wird unabhängig vom Unterkunftspreis eingehoben, und dient zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie Instandhaltung der Wege, Skibus, Loipenbetreuung, Beschilderung, etc. Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Ötztal Tourismus wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung
1) in der Wintersaison
a) Vorderes Ötztal - Haiming/Ochsengarten, Sautens, Oetz +Gries mit € 1,90
b) Umhausen, Längenfeld, Sölden mit € 1,60
c) Obergurgl-Hochgurgl mit € 2,60
2) in der Sommersaison
a) Vorderes Ötztal - Haiming/Ochsengarten, Sautens, Oetz +Gries mit € 1,60
b) in der Gemeinde Oetz mit € 1,70
c) Umhausen, Sölden +Obergurgl-Hochgurgl mit € 1,30
festgesetzt.
d) Längenfeld ab 01.05.2012: € 1,90

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Hotels Ötztal

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